TEILNAHMEBEDINGUNGEN RUBBELLOSE

  1. Der die Lose ausgebende Fußballverein (in der Folge Verein genannt) möchte ab 22.09.2021 die Inhaber der Lose dazu ermutigen, auf den Fußballplatz des Vereins zu kommen, um dort einem Fußballspiel beizuwohnen und den errubbelten Gewinn entgegenzunehmen.
  2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen.
  3. Am Gewinnspiel nimmt teil, wer die Rubbelfläche des vom Verein ausgegebenen Loses aufrubbelt und den aufscheinenden Gewinn beim Verein in der Fußball-Saison 2021/22 (Zeitraum von Ausgabe des Loses bis 30.06.2022) einlöst.

Der Verein gibt bis zu 150 Lose aus. Zu gewinnen gibt es:

  • 120x ein freier Eintritt zu einem frei wählbaren Fußballspiel des Vereins für eine Person            
  • 20x ein Freigetränk sowie Snacks für eine Person                                                   
  • 10x ein Überraschungsgeschenk des Vereins

Sonstige Leistungen des Vereins sind im Gewinnspielpreis nicht enthalten. Allfällige Steuern, Abgaben und Reisekosten sind vom Gewinner zu tragen.

Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann ausschließlich für den ausgewiesenen Gewinn eingelöst werden. Er kann nicht in bar ausgezahlt oder umgetauscht werden.

Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer akzeptieret notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb seines Einflussbereiches der am Gewinnspiel allenfalls beteiligten Dritten liegenden Faktoren bedingt sind.

  1. Der Verein haftet im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel in keiner Form für irrtümliche Angaben und Druckfehler oder für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme ergeben. Der Verein übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die bezogenen Gewinne oder eine bestimmte Beschaffenheit oder Werthaltigkeit der Gewinne.
  2. Der Verein behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden bzw. Lose nicht entgegenzunehmen, die über die von ihm ausgegebene Anzahl an Losen hinausgeht. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers gegenüber dem Verein.
  3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; über das Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden. Das gesamte Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf Auszahlung des Gewinns.